Neue Richtlinie für die LEADER-Förderung in Kraft getreten
01.10.2018
Am 01.10.2018 ist die neue Richtlinie zum Leader-Förderprogramm in Kraft getreten. Sie ermöglicht über das Angebot des Europäischen Landwirtschaftsfonds hinaus einen vereinfachten Zugang zu Förderangeboten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Förderfähig sind diesbezüglich insbesondere Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und der ländlichen Infrastruktur. Für Rückfragen steht das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Hier können Sie die neue Richtlinie herunterladen:
Weitere Informationen: