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Informationen zu GAK

LEADER-Förderrichtlinie Punkt E/GAK

In der LEADER-Richtlinie gibt es unter Punk E/GAK (S. 17 ff) eine weitere Fördermöglichkeit zur Umsetzung investiver Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) gemäß GAK-Rahmenplan (GAK = Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der Agrarstruktur & Küstenschutz (Bund und Land)).

 

Gegenstand der Förderung:

  • Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen,
  • Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs,
  • Vorhaben der Dorfentwicklung
     

> Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,

> Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen,

> Erhaltung und Gestaltung von Ortsbild prägenden und ortstypischen Gebäuden/Ensembles als regionale Baukultur,

> Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,

> Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,

> Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich des Ortes

 

Entsprechende Vorhaben können mit einem vereinfachten Verfahren in die Antragstellung gehen und brauchen nicht mehr die Projektauswahl der LAG Storchenland Prignitz durchlaufen. Anträge können im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Bevor jedoch der Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung und Landwirtschaft (LELF) eingereicht wird, ist eine Stellungnahme für die jeweilige Maßnahme beim Regionalmanagement einzuholen.

 

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier (unter 2. Schritt, 2. Anstrich).

 

Die Anträge werden nach landesweit einheitlichen Auswahlkriterien bewertet. Diese Kriterien sind auf den Seiten des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/LEADER-Projektauswahlkriterien-Nr2-5.pdf

 

Für Rückfragen oder Abstimmungen zu konkreten Maßnahmen steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

 

 

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