Gültig ab sofort: Überarbeitete LEADER-Richtlinie veröffentlicht
Die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV), Frau Mittelstädt, hat am 5. Mai 2026 den dritten Änderungserlass der LEADER-Richtlinie unterzeichnet. Dieser wurde jetzt auf der Webseite des MLEUV veröffentlicht.
Dabei wurden neben redaktionellen Änderungen auch folgende, wesentliche Anpassungen vorgenommen:
• Aufnahme eines Förderausschlusses zu mit fossilen Brennstoffen und hybrid betriebenen Heizkesseln
• Aufnahme eines Förderausschlusses zum Kauf, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik und Solaranlagen
• Aufnahme eines Förderausschlusses zur Beantragung, Betreuung und Abrechnung der Fördervorhaben (Ausnahme: Regionalmanagement)
• Aufnahme der Zuwendungsvoraussetzung, dass Regionalbudgetvorhaben zwingend in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ liegen müssen
• Wegfall des Nachweises der dinglichen Sicherung, wenn der/die betroffene Grundstückseigentümer/in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
• Wegfall der Zuwendungsvoraussetzung, dass bei bestimmten Vorhaben baukulturelle, architektonische und städtebauliche Gesichtspunkte der umliegenden Bebauung zu beachten sind
• Anpassung an die geänderten Vergabebestimmungen aus dem Jahr 2025
• Anpassung an die neuen, beihilferechtlichen Informationspflichten
• Vereinheitlichung der Zweckbindungsfrist auf fünf Jahre
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