Informationen zu GAK
Im Jahr 2023 ist bis auf Weiteres keine Antragstellung für GAK-Mittel möglich!
Für das Jahr 2023 gibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg bekannt, dass bis auf Weiteres eine Beantragung neuer Projekte über die GAK-Förderung nicht möglich ist: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-leader/#
In der LEADER-Richtlinie gibt es unter Punk E/GAK (S. 17 ff.) eine weitere Fördermöglichkeit zur Umsetzung investiver Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) gemäß GAK-Rahmenplan (GAK = Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der Agrarstruktur & Küstenschutz (Bund und Land)).
Gegenstand der Förderung sind:
- Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
- Vorhaben zur Schaffung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen,
- Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs,
- Vorhaben der Dorfentwicklung
> Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
> Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen,
> Erhaltung und Gestaltung von Ortsbild prägenden und ortstypischen Gebäuden/Ensembles als regionale Baukultur,
> Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
> Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,
> Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich des Ortes.
Entsprechende Vorhaben können mit einem vereinfachten Verfahren in die Antragstellung gehen und brauchen nicht mehr die Projektauswahl der LAG Storchenland Prignitz durchlaufen.
Verfahren:
Zum Antrag muss eine Stellungnahme für die jeweilige Maßnahme bei der LAG Storchenland Prignitz eingeholt werden. Seit 2021 enthält diese Stellungnahme zwingend auch eine Prioritätensetzung der Maßnahme durch die LAG.
Die Prioritätensetzung wird durch den Vorstand des Regionalförderung Prignitzland e.V. (Träger der LAG Storchenland Prignitz) vorgenommen. Grundlage dafür bildet die Bewertungmatrix Prioritätenzuordnung für GAK-Anträge.
Der vollständige Antrag kann bereits vor Ausfertigung der Stellungnahme durch die LAG beim Landesamt für Ländliche Entwicklung und Flurerneuereung (LELF) eingereicht werden. Das aktuelle Antragsformular finden Sie unter dem Menüpunkt Download&Links.
Um eine Stellungnahme mit Prioritätensetzung auszustellen, benötigt das Regionalmanagement den vollständigen Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Frist per E-Mail an oder postalisch vorab an die Geschäftstelle.
Die Stellungnahme versendet die LAG direkt an das LELF, der Antragsteller/die Antragstellerin erhält eine Kopie.
Die Anträge werden durch das LELF nach landesweit einheitlichen Auswahlkriterien bewertet. In die Bewertung fließt die Prioritätensetzung durch die LAG ein.
Die Auswahlkriterien sind auf den Seiten des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht.
Für Rückfragen oder Abstimmungen zu konkreten Maßnahmen steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.