Bekanntmachungen zum Programm zur Innovationsförderung des BMEL
Das Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Dabei wird eine Förderung der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angestrebt.
Gesucht werden innovative Ideen in den Bereichen Weizenzüchtung, Digitalisierung im Gartenbau, Tierschutz bei Transport und Schlachtung, Minimierung mikrobieller Kontaminationen und der Vermeidung von Allergien. Im Rahmen der unten stehenden fünf Bekanntmachungen des BMEL können Skizzen für innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingereicht werden:
1. Richtlinie über die Förderung von Innovationen für einen Gartenbau 4.0, unter Begleitung durch ein Vernetzungs- und Transfervorhaben (Einreichungsfrist: 06.12.2018)
2. Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Minimierung der Übertragung von mikrobiellen Kontaminationen im Rahmen der Fleischgewinnung und der Fleischverarbeitung (Einreichungsfrist: 12.12.2018)
3. Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport und bei der Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere (Einreichungsfrist: 18.12.2018)
4. Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Vermeidung von Allergien und Unverträglichkeiten durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel (Einreichungsfrist: 08.01.2019)
5. Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur Züchtung leistungsfähiger Weizensorten im Zeichen des Klimawandels (Einreichungsfrist: 10.01.2019)
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link: www.ble.de/innovationsfoerderung-bmel/