Antragsverfahren
Jede LEADER-Region verfügt in der aktuellen EU-Förderperiode (2023-2027) über ein eigenes Fördermittelbudget. Dieses Budget wird auf sogenannte Ordnungstermine aufgeteilt, für die Projektträger ihre Projektideen einreichen können. Die LAG Storchenland Prignitz führt pro Jahr 2-3 Ordnungstermine zur Projektauswahl durch. Alle Projekte, die aus LEADER-Mitteln gefördert werden sollen, müssen das in der Regionalen Entwicklungstrategie beschriebene Projektauswahlverfahren (pdf, 358 KB) durchlaufen. So wird sichergestellt, dass die Projekte mit dem höchsten Mehrwert für die Region gefördert werden.
Fördermittel beantragen können Kommunen, Kirchen, Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und weitere juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Das Regionalmanagement hält für Interessierte die aktuelle Richtlinie, Antragsunterlagen und weitere Informationen bereit und vermittelt Kontakte zu wichtigen Anlaufstellen und Kooperationspartnern in der Prignitz.
1. Schritt: Projektauswahl durch die LAG Storchenland Prignitz
Der Beirat der LAG bewertet in der Beiratssitzung alle Projekte, die zum jeweiligen Ordnungstermin eingereicht wurden. Alle Projekte werden nach einheitlichen Auswahlkriterien bewertet (Kriterienkatalog), damit diejenigen Projekte für eine Förderung ausgewählt werden, die den Zielen der RES besonders entsprechen. Dabei muss ein Projekt eine Mindestpunktzahl von vier Punkten erreichen, um als förderwürdig zu gelten. Bei der durch die Bewertung entstehende Rangfolge erhalten alle Projekte, die sich im Rahmen des festgesetzten Budgets wiederfinden und die Mindestpunktzahl erreicht haben, ein positives Votum. Alle Teilnehmer*innen werden schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informiert. Abgelehnte Projekte können in Rücksprache mit dem Regionalmanagement beim nächsten Projektauswahlverfahren erneut eingereicht werden.
Dokumente und Informationen zum Projektauswahlverfahren der LAG:
- Projektblatt (Stand August 2023, docx, 55 KB)
- Kriterienkatalog für die Projektauswahl (Stand Juli 2023, pdf, 280 KB), Anlage zur RES (2023-2027)
- Infoblatt LEADER-Förderung (pdf, 309 KB)
2. Schritt: Beantragung der LEADER-Fördermittel beim Land Brandenburg
Bei erfolgreicher Auswahl kann im zweiten Schritt der Antrag auf LEADER-Förderung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Neuruppin auf digitalem Wege eingereicht werden. Das LELF begleitet die Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung des Projektes aus fördertechnischer Sicht.
Kontakt:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Fehrbelliner Str. 4e 16816 Neuruppin |
Bettina Winter Tel.: 03391 838-228, E-Mail: |